Nachteilsausgleich bei LRS: Rechte, Förderpläne & Notenschutz – So setzt du dich für dein Kind ein

Nachteilsausgleich bei LRS

Nachteilsausgleich bei LRS

Nachteilsausgleich bei LRS – so kannst du dein Kind unterstützen

Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) stehen in der Schule oft vor besonderen Herausforderungen. Während ihre Intelligenz und ihr Wissen völlig normal oder sogar überdurchschnittlich sein können, fällt es ihnen schwer, Texte flüssig zu lesen oder korrekt zu schreiben. Genau hier setzt der Nachteilsausgleich an. Er sorgt dafür, dass diese Kinder faire Chancen haben, ihr Können zu zeigen – ohne dass ihre LRS ihnen unnötige Hürden in den Weg stellt.

Nachteilsausgleich bei LRS

Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist eine individuelle Anpassung der Prüfungs- oder Unterrichtsbedingungen. Er gleicht die Nachteile aus, die durch die LRS entstehen, ohne die Lernziele zu verändern. Das heißt: Die inhaltlichen Anforderungen bleiben gleich, aber der Weg dorthin wird kindgerechter gestaltet.


Beispiele für Nachteilsausgleich sind:

  • Zusätzliche Arbeitszeit bei Klassenarbeiten oder Tests
  • Verwendung technischer Hilfsmittel wie Vorleseprogramme oder Rechtschreibprogramme
  • Vorlesen von Aufgabenstellungen durch die Lehrkraft
  • Angepasste Aufgabenformate, etwa kürzere Texte oder klarere Gliederungen

So können Kinder ihr Wissen zeigen, ohne dass ihre Lese- und Rechtschreibstörung das Ergebnis verfälscht.

Der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz

Viele Eltern hören im Zusammenhang mit LRS nicht nur den Begriff Nachteilsausgleich, sondern auch Notenschutz. Obwohl beide Maßnahmen helfen sollen, sind sie nicht dasselbe.

  • Nachteilsausgleich bedeutet, dass man die Rahmenbedingungen anpasst, damit das Kind trotz LRS sein Wissen unter fairen Bedingungen zeigen kann. Die Bewertung der Leistung bleibt jedoch gleich.
  • Notenschutz bedeutet, dass bestimmte Leistungen – meist die Rechtschreibung – nicht oder nur eingeschränkt in die Note einfließen. Manchmal vermerkt der Lehrer auch, dass Rechtschreibfehler nicht gewertet wurden.

Während der Nachteilsausgleich vor allem gleiche Chancen schaffen will, greift der Notenschutz tiefer in die Bewertung ein. Deshalb ist er oft umstrittener und wird nicht in jedem Bundesland oder in jeder Jahrgangsstufe gleichermaßen gewährt.

Wann und wie beantragt man einen Nachteilsausgleich?

Damit ein Kind einen Nachteilsausgleich bekommt, muss man in der Regel einen formellen Antrag bei der Schule stellen. Häufig ist auch ein fachärztliches oder psychologisches Gutachten erforderlich, das die LRS bestätigt.

Der Ablauf sieht oft so aus:

  1. Gespräch mit der Lehrkraft: Eltern schildern die Schwierigkeiten ihres Kindes.
  2. Kontakt zur Schulleitung oder Förderkoordinatorin: Dort werden mögliche Maßnahmen besprochen.
  3. Einreichung der Unterlagen: Dazu gehören Testergebnisse, Gutachten und ggf. ein individueller Förderplan.
  4. Entscheidung der Schule: Die Schule legt fest, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden.

Wichtig ist, dass Eltern den Antrag frühzeitig stellen, damit der Nachteilsausgleich rechtzeitig greift – am besten schon vor Beginn eines neuen Schuljahres.

Welche Rolle spielt der Notenschutz?

Der Notenschutz wird oft zusätzlich zum Nachteilsausgleich beantragt, wenn die Rechtschreibung oder das Lesen trotz Förderung große Probleme bereitet.
Mögliche Regelungen beim Notenschutz sind zum Beispiel:

  • Rechtschreibfehler werden in Aufsätzen nicht oder nur teilweise gezählt.
  • Die Rechtschreibung wird nur im Deutschunterricht bewertet, nicht in anderen Fächern.
  • In Zeugnissen kann ein Hinweis stehen, dass der Notenschutz gewährt wurde.

Eltern sollten wissen: Der Notenschutz kann dem Selbstvertrauen helfen, weil Kinder nicht ständig schlechte Noten für Rechtschreibfehler bekommen. Gleichzeitig kann er aber auch Nachteile haben, etwa wenn andere Schulen oder Ausbildungsstellen ihn als Hinweis auf die LRS sehen.

Tipps für Eltern im Umgang mit Nachteilsausgleich und Notenschutz

Informieren: Jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Lesen Sie die Verordnungen und sprechen Sie mit der Schule.

Kooperieren: Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und ggf. Therapeuten ist entscheidend.

Dokumentieren: Sammeln Sie Gutachten, Förderpläne und Berichte – so können Sie Anträge besser begründen.

Fördern: Auch mit Nachteilsausgleich und Notenschutz braucht Ihr Kind gezielte Unterstützung beim Lesen und Schreiben.

Fazit

Der Nachteilsausgleich bei LRS ist ein wichtiger Baustein, um schulische Chancengleichheit zu schaffen. Er sorgt dafür, dass Kinder ihr Wissen zeigen können, ohne dass ihre LRS ihnen Steine in den Weg legt. Der Notenschutz kann in bestimmten Situationen zusätzlich entlasten, sollte jedoch gut abgewogen werden.
Mit dem richtigen Wissen, klaren Absprachen und enger Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern können betroffene Kinder ihre Stärken entfalten – und mit mehr Selbstvertrauen lernen.

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